Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Tech Leaders Academy - eine Marke der synsugar GmbH (nachfolgend Tech Leaders Academy genannt), Innstraße 69b, 94032 Passau.  

1) Vertragsgegenstand

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für den Verkauf und der Erbringung von Fortbildungs- und Coaching- Dienstleistungen (nachfolgend Trainingsprogramme genannt), die unter der Marke Tech Leaders Academy an einen Trainingsteilnehmer oder Coaching Kunden (nachfolgend Kunde genannt) angeboten und verkauft werden.

1.2 Art und Umfang sowie die Vergütung der Leistungen richten sich nach der jeweiligen Angebotsbeschreibungen, die auf der Website der Tech Leaders Academy abrufbar ist.

 

2) Angebote und Kauf von Trainingsprogrammen sowie Vertragsschluss

2.1 Auf der Website der Tech Leaders Academy können Interessierte eine unverbindliche Anfrage für die Teilnahme an einem der Trainingsprogramme stellen. Diese Anfrage erfolgt entweder schriftlich über ein Online-Formular oder über ein persönliches Gespräch, welches über das integrierte Meeting Tool auf der jeweiligen Angebotsseite buchbar ist. Hat der Interessent weiterhin Interesse an dem nachgefragten Trainingsprogramm, erstellt die Tech Leaders Academy ein Angebot mit einer Gültigkeit von 14 Tagen. Es kommt zum Vertragsschluss bzw. Kauf, wenn der Interessierte dem Angebot schriftlich oder telefonisch zustimmt. 

2.2 Bei manchen Trainingsprogrammen erfolgt die Anmeldung bzw. Kauf direkt über die Website der Tech Leaders Academy, ohne vorherige Ausstellung eines Angebots. Ein Interessent kann sich nach Auswahl eines Trainingsprogramms und durch Ausfüllen der Informationsfelder und Anklicken des Buttons „anmelden“ für die Programme der Tech Leaders Academy anmelden. Durch Anklicken des Buttons „anmelden“ bestätigt der Kunde den verbindlichen Kauf eines Angebots und es kommt zum Vertragsabschluss. Der Interessent wird damit zum Kunden.

2.3 Nach Anmeldung sendet die Tech Leaders Academy dem Kunden unverzüglich per E-Mail eine Anmeldebestätigung (Eingangs- und Vertragsbestätigung).

 

3) Leistungen

3.1. Die Tech Leaders Academy übernimmt die inhaltliche und organisatorische Durchführung der Trainingsprogramme, z.B. Auswahl der Coaches, Vor- und Nachbereitung der Workshops, Bereitstellung aller Unterlagen und Materialien sowie Terminkoordination mit dem Kunden.

3.2. Die Kunden der Masterclasses erhalten ein Abschlusszertifikat. Die Vergabe des Zertifikates kann an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein, z.B. die wöchentliche Anwesenheit bei den Live-Workshops und/oder die Mitarbeit bei Übungen. Beim Abschluss eines Coachings oder Workshops wird kein Zertifikat ausgestellt. 

3.3 Alle auf der Website der Tech Leaders Academy angebotenen Trainingsprogramme werden virtuell und mit Hilfe entsprechender Software durchgeführt. Die eingesetzte Software wird für Zwecke eingesetzt, wie z.B. die Durchführung der Live-Workshops, kollaboratives Arbeiten in Online-Whiteboards, Kommunikation mit anderen Teilnehmern und den Coaches, Versand von Übungsaufgaben und Materialien, Durchführung von Online-Umfragen zur Terminkoordination. 

 

4) Trainingsgebühren und Fälligkeit

4.1. Die vollständige Trainingsgebühr ist in der der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der Website der Tech Leaders Academy ausgewiesen. Mögliche weitere Kosten des Kunden für die optimale Teilnahme online, wie z.B. Laptop oder Webcam sind ausgeschlossen und vom Kunden selbst zu tragen.

4.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.3. Die Zahlung der Trainingsgebühr ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, kann die Tech Leaders Academy den Kunden von dem gebuchten Trainingsprogramm ausschließen.

 

5) Änderungen und Absage

5.1. Die Tech Leaders Academy ist berechtigt, die Trainingsprogramme aus wichtigem Grund (z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl, kurzfristigem Ausfall eines Coaches ohne gleichwertigen Ersatz, oder höherer Gewalt) zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Die Tech Leaders Academy wird ihre Kunden hierüber unverzüglich informieren.

5.2. Die Absage eines Trainingsprogramms begründet keinen Anspruch auf Ersatz. Bereits im Voraus bezahlte Trainingsgebühren werden in voller Höhe erstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

6) Nichtteilnahme und Stornierung

6.1. Kann der Kunde aus einem von der Tech Leaders Academy nicht zu vertretenen Grund nicht an dem gebuchten Trainingsprogramm teilnehmen oder storniert er die Anmeldung aus einem von der Tech Leaders Academy nicht zu vertretenen Grund („Stornierung“), bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Trainingsgebühren gemäß den nachfolgenden Regelungen verpflichtet.

6.2. Im Falle einer Stornierung ist der Kunde zur Zahlung wie folgt verpflichtet („Stornierungsgebühren“):

  • Eine Stornierung bis 28 Kalendertage vor Beginn des Trainingsprogramms ist kostenlos.
  • Eine Stornierung 27 bis 15 Kalendertage vor Beginn des Trainingsprogramms: 25% der Trainingsgebühr.
  • Eine Stornierung 14 bis 4 Kalendertage vor Beginn des Trainingsprogramms: 50% der Trainingsgebühr.
  • Eine Stornierung 3 Kalendertage vor Beginn des Trainingsprogramms: 100% der Trainingsgebühr.

6.3. Maßgebend für eine Stornierung ist der Eingang einer Stornierungserklärung. Eine Stornierung ist schriftlich an folgende Email Adresse zu tätigen: hello@tech-leaders.academy.

6.4. Die Stornogebühr entfällt, wenn der Kunde einen Ersatzteilnehmer meldet.

 

7) Nutzungsrechte

7.1.    Der Kunde erhält an allen bereitgestellten Unterlagen ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. Eine Verwertung gegenüber Dritten ist nicht gestattet.

7.2.   Die Tech Leaders Academy behält sich das Eigentum an den Materialien bis zur vollständigen Zahlung vor.

 

8) Fremdleistungen und Subunternehmer

Die Tech Leaders Academy ist berechtigt freie Mitarbeiter oder Subunternehmer als Coaches einzusetzen, es sei denn, es liegt ein erkennbarer wichtiger Grund gegen die Einschaltung vor. Wünscht der Kunde den Ausschluss oder das Auswechseln von freien Mitarbeitern oder Subunternehmern im Rahmen eines gebuchten Trainingsprogramms, so gehen die damit verbundenen Mehrkosten und Verzögerungen zu seinen Lasten.

 

9) Geheimhaltung

9.1 Die Tech Leaders Academy sowie der Kunde unterzeichnen vor Beginn der Zusammenarbeit eine beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung. Damit verpflichten sich beide Vertragspartner, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdenden Informationen des anderen Vertragspartners, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich oder sonst zulässig – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten.

9.2 Stammen die Teilnehmer eines kohortenbasierten Trainingsprogramms aus unterschiedlichen Unternehmen, haben sie vor Beginn eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. Damit verpflichten sich die Teilnehmer die im Rahmen des Programms zugänglich werdenden Informationen anderer Teilnehmer unbefristet vertraulich zu behandeln.

9.3 Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für solche Informationen, die einem Vertragspartner bereits bekannt sind, die nicht im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehen, die unabhängig vom Vertragsgegenstand erarbeitet wurden.

 

10) Datenschutz

10.1 Die Tech Leaders Academy entscheidet über die Auswahl der eingesetzten Software und stellt die Einhaltung des Datenschutzes und die Vereinbarkeit mit der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicher. 

10.2.  Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Tech Leaders Academy die im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Daten mit Personenbezug für die Belange des Vertrages erhebt, speichert, verarbeitet und sonst verwendet. 

10.3 Weitere Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

 

11) Schlussbestimmungen

11.1.  Ansprüche gegen die Tech Leaders Academy dürfen an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten werden. § 354a HGB bleibt unberührt.

11.2.  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz der Tech Leaders Academy.

11.3.  Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 sowie Verweisungsvorschriften auf ausländische Rechtsordnungen finden keine Anwendung.